1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen der Spielbank Stuttgart im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) sowie der Identitätsprüfung von Gästen (Know Your Customer, KYC). Die Spielbank Stuttgart wird betrieben von der Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 202382, mit Sitz in Baden-Baden. Der Betrieb der Spielbank Stuttgart erfolgt auf Grundlage einer staatlichen Konzession, erteilt am 29.10.2015 durch die zuständige Behörde des Landes Baden-Württemberg.
Die rechtlichen Grundlagen für die AML- und KYC-Verpflichtungen der Spielbank Stuttgart umfassen insbesondere:
- das Geldwäschegesetz (GwG) in seiner jeweils geltenden Fassung
- das Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG BW)
- die einschlägigen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes Baden-Württemberg
Die Spielbank Stuttgart ist als staatlich lizenzierter Betreiber eines stationären Casinos verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vollständig einzuhalten.
2. Identitätsprüfung (KYC) beim Einlass
2.1 Ausweispflicht
Der Zutritt zur Spielbank Stuttgart setzt die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises voraus. Als anerkannte Dokumente gelten:
- Personalausweis (deutsch oder EU-weit anerkannt)
- Reisepass
Dokumente ohne Lichtbild oder abgelaufene Ausweise werden nicht akzeptiert. Ohne Vorlage eines gültigen Ausweises ist der Einlass nicht möglich. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Gäste.
2.2 Mindestalter
Der Zutritt zur Spielbank Stuttgart ist ausschließlich Personen gestattet, die das Mindestalter von 21 Jahren vollendet haben. Diese Altersgrenze ergibt sich aus den Vorgaben des Landesglücksspielgesetzes Baden-Württemberg. Das Alter wird anhand des vorgelegten Ausweisdokuments geprüft. Personen, die das Mindestalter nicht erfüllen, wird der Einlass verweigert.
2.3 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Einlassverfahrens werden personenbezogene Daten der Gäste erhoben und verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Identitätsdaten aus dem vorgelegten Ausweisdokument. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem GwG sowie dem LGlüG BW. Die Verarbeitung der Daten richtet sich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den ergänzenden nationalen Datenschutzregelungen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die in dieser Richtlinie beschriebenen Zwecke verwendet und nicht ohne gesetzliche Grundlage an Dritte weitergegeben. Ausnahmen bestehen bei gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Behörden.
3. Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (AML)
3.1 Interne Compliance-Struktur
Die Spielbank Stuttgart unterhält interne Strukturen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Geldwäscheprävention. Dies schließt die Benennung eines Geldwäschebeauftragten gemäß den Vorgaben des GwG ein. Der Geldwäschebeauftragte ist verantwortlich für die Überwachung der internen Prozesse, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
3.2 Risikobasierter Ansatz
Die Spielbank Stuttgart wendet einen risikobasierten Ansatz bei der Identifizierung und Bewertung von Geldwäscherisiken an. Dieser Ansatz umfasst insbesondere:
- die Bewertung von Transaktionen und Spielaktivitäten auf Auffälligkeiten
- die Identifizierung von Gästen, bei denen erhöhte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind
- die Dokumentation und Aufbewahrung relevanter Unterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
3.3 Sorgfaltspflichten gegenüber Gästen
Die Spielbank Stuttgart wendet gegenüber Gästen die im GwG vorgesehenen Sorgfaltspflichten an. Diese umfassen:
- die Identifizierung des Gastes anhand eines gültigen Ausweisdokuments
- die Feststellung und Überprüfung der Identität vor Beginn der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion
- bei Vorliegen von Anhaltspunkten für erhöhte Risiken: Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten
Gästen, die die erforderlichen Identifikationsmaßnahmen nicht erfüllen oder verweigern, wird der Zugang zur Spielbank Stuttgart verwehrt.
3.4 Verdachtsmeldungen
Die Spielbank Stuttgart ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung der zuständigen Behörde, der Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe der betroffenen Beträge.
3.5 Aufbewahrung von Unterlagen
Alle im Rahmen der AML- und KYC-Maßnahmen erhobenen Unterlagen und Aufzeichnungen werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäß GwG in der Regel fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach Durchführung der Transaktion.
4. Spielersperre und OASIS-Sperrdatei
Die Spielbank Stuttgart ist an das bundesweite Sperrsystem OASIS angeschlossen. Personen, die sich selbst gesperrt haben oder für die eine Fremdsperre besteht, wird der Zutritt zur Spielbank verweigert. Die Überprüfung des Sperrstatus erfolgt im Rahmen des Einlassverfahrens. Die Nutzung des OASIS-Systems ist Bestandteil der gesetzlichen Spielerschutzpflichten und steht in engem Zusammenhang mit den KYC-Prozessen der Spielbank Stuttgart.
5. Mitarbeiterschulungen
Die Mitarbeiter der Spielbank Stuttgart werden regelmäßig zu den Themen Geldwäscheprävention, Identitätsprüfung und Spielerschutz geschult. Die Schulungen umfassen insbesondere die Erkennung verdächtiger Verhaltensweisen, die korrekte Anwendung der Sorgfaltspflichten sowie die internen Meldewege bei Verdachtsfällen.
6. Warnung vor missbräuchlicher Nutzung des Namens
Die Spielbank Stuttgart weist darauf hin, dass ihr Name und ihre Bezeichnung missbräuchlich von nicht autorisierten Dritten in Werbeanzeigen auf sozialen Netzwerken verwendet werden. Diese Anzeigen bewerben illegale Online-Casinos, die keinerlei Verbindung zur Spielbank Stuttgart haben und über keine deutsche Spielbanklizenz verfügen. Die Spielbank Stuttgart betreibt kein Online-Casino und keine App. Gäste werden aufgefordert, keine Zahlungen an Anbieter zu leisten, die sich fälschlicherweise als Spielbank Stuttgart ausgeben. Die Spielbank Stuttgart hat rechtliche Schritte gegen die Verbreitung solcher Anzeigen eingeleitet.
7. Kontakt und Auskunft
Für Fragen zu dieser Richtlinie oder zu den Einlassbestimmungen steht die Spielbank Stuttgart unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Spielbank Stuttgart
Plieninger Straße 100
70567 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 90019-0
Fax: +49 711 90019-49
E-Mail: [email protected]
Website: www.spielbank-stuttgart.de

